Brandschutzhelfer Ausbildung
Gesetzlich vorgeschrieben

Brandschutzhelfer Ausbildung

Wir sind Ihr Partner für umfassenden Brandschutz und zertifizierte Brandschutzhelfer-Ausbildung in Schleswig-Holstein und Hamburg.

Warum Brandschutzhelfer?

Brandschutz ist Teamwork

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen und der ASR A2.2 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern auszubilden. Diese speziell geschulten Personen sind das erste Glied in der Rettungskette und unverzichtbar, um im Brandfall schnell und umsichtig zu handeln.

Sie sind diejenigen, die Entstehungsbrände bekämpfen, Evakuierungen unterstützen und die Feuerwehr einweisen können.

ASR A2.2 DGUV Vorschrift 1 ArbSchG

Ihre Vorteile auf einen Blick

Rechtssicherheit

Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben

Optimal vorbereitet

Handlungssichere Mitarbeiter

Zertifiziert

Anerkanntes Schulungszertifikat

Vor Ort

Schulung in Ihrem Unternehmen

Unser Konzept

Unser praxisorientiertes Ausbildungskonzept

Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist speziell darauf ausgelegt, Ihre Mitarbeiter umfassend und nachhaltig zu schulen.

Grundlagen des Brandschutzes

Entstehung und Ausbreitung von Bränden, Brandklassen und Löschmittel.

Betriebliche Brandschutzorganisation

Alarmierungswege, Flucht- und Rettungswege, Brandschutzordnung.

Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

Theoretische Einweisung und praktische Übungen an unterschiedlichen Löschertypen.

Richtiges Verhalten im Brandfall

Brandbekämpfung im Entstehungsbrand, Evakuierung von Personen, Einweisung der Rettungskräfte.

Besonderer Fokus: Fettbrände

Ein besonderer Fokus liegt bei uns auf dem realistischen und sicheren Training – wie beispielsweise bei der Demonstration und dem richtigen Umgang mit Fettbränden. Wir zeigen Ihren Mitarbeitern nicht nur die Theorie, sondern lassen sie das Gelernte unter sicherer Anleitung direkt anwenden.

Rechtssicherheit & Zertifizierung

Gesetzliche Pflicht erfüllen

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht (gemäß ArbSchG und DGUV Vorschrift 1). Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle relevanten Vorgaben erfüllt.

ASR A2.2-Konformität

Unsere Kurse entsprechen den technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Vorgabe, in der Regel 5% Ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer auszubilden.

DGUV-konformer Inhalt

Wir schulen Ihre Mitarbeiter nach den detaillierten Vorgaben der DGUV Information 205-023, inklusive des vorgeschriebenen praktischen Löschtrainings an realistischen Übungsgeräten.

Auffrischung

Wir empfehlen die praxisnahe Auffrischung der Kenntnisse in einem Intervall von 2 bis 5 Jahren, um die Handlungssicherheit Ihres Teams dauerhaft zu gewährleisten.